Die Klimabilanzierung wird Pflicht!

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Die neue CSRD-Richtlinie ändert die Regeln der Nachhaltigkeitsberichtserstattung.

Ab 2025 tritt die neue CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) in Kraft und ersetzt die aktuelle Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Mit der CSRD legt die Europäische Kommission erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung nicht-finanzieller Daten fest.

Damit steht die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf einer Stufe mit der Finanzberichtserstattung. Neu an der Berichtspflicht ist die Betrachtung der positiven und negativen Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die Umwelt sowie die Chancen und Risiken, die sich durch die Umwelt für das Unternehmen ergeben (Prinzip der doppelten Wesentlichkeit). Das Europäische Parlament hat die Corporate Sustainability Reporting Directive am 10.11.2022 angenommen. Der Europäische Rat wird dem Vorschlag voraussichtlich am 28.11.2022 zustimmen.

 

Im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes wird das Geschäftsmodell und dessen Einklang mit dem 1,5 Grad Ziel Beachtung finden. Weiterhin werden u. a. eine Treibhausgas-Bilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol, absolute und relative Emissionsreduktionsziele, geplante Maßnahmen zur Dekarbonisierung und ein operatives Monitoring erforderlich sein, um stärkere Transparenz über den Grad der Umsetzung zu erhalten. 

 

Somit werden neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung das Klimamanagement und die Klimabilanzierung zu einem verpflichtenden Bestandteil der Geschäftsberichte.

Klimabericht2022

Von der CSRD direkt betroffen sind:

ab 2025

für das Berichtsjahr 2024

Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen

ab 2026

für das Berichtsjahr 2025

Unternehmen die zwei der drei Kriterien erfüllen: 

ab 2027

für das Berichtsjahr 2026

börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen die zwei der drei Kriterien erfüllen 

ab 2028

nichteuropäische Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. € erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, zur Vorlage eines Nachhaltigkeits-berichts verpflichtet.

Fangen Sie jetzt an!

Auch wenn die Fristen noch in der Zukunft liegen, empfehlen wir Ihnen, zeitnah mit der Klimabilanzierung zu beginnen. Nutzen Sie ecozoom für Ihre Klimabilanz und erleichtern Sie Ihre Nachhaltigkeitsberichtserstattung durch die umfassenden Reporting- und Kommunikationsfunktionen.

Wer ist von der CSRD indirekt betroffen?

Die CSRD beleuchtet von berichtspflichtigen Unternehmen die gesamte Lieferkette. Das bedeutet, dass auch nicht-berichtspflichtige KMU als Lieferant für ein berichtspflichtiges Unternehmen indirekt betroffen sind. 

 

Unsere Empfehlung: Setzen Sie sich bereits heute mit der Klimawirkung Ihres Unternehmens auseinander und erstellen Sie rechtzeitig eine GHG-Protocol konforme Treibhausgas-Bilanz.

 

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